L’état c’est moi

Um für die Sicherheit des Landes zu sorgen, führt der das Land Regierende hinsichtlich der Vergehen, wegen derer derzeit Prozesse gegen ihn laufen, eine Klausel in einen Gesetzentwurf ein, die die Prozesse, die derzeit gegen ihn laufen, aufheben, eine Frist, die ihn vor den Prozessen rettet, die derzeit gegen ihn laufen, weil sie Vergehen betrifft, die er vor dem 30. Juni 2002 verübt hat, wobei es sich lediglich um Bestechungsfälle handelt.
„Gesetzentwurf Senat 692 – Umwandlung der Gesetzesverordnung Nr. 92 vom 23. Mai 2008 in ein Gesetz über dringende Maßnahmen in Sachen öffentliche Sicherheit – Abänderung 2.0.800
Folgender Einschub nach Artikel 2:
‚Art. 2 b.
(Aufhebung der Prozesse hinsichtlich der bis zum 30. Juni 2002 verübten Vergehen)
1. Um den Vorrang für die Behandlung der Verfahren gemäß Artikel 132 b der Gesetzesverordnung Nr. 271 vom 28. Juli 1989 sowie der Verfahren sicherzustellen, die ein Schnellverfahren mit Soforturteil vorsehen, werden in Bezug auf bis zum 30. Juni 2002 verübte Vergehen die strafrechtlichen Prozesse, deren Vorverhandlung bereits stattgefunden hat, aber deren Verhandlung in erster Instanz noch nicht abgeschlossen ist, unverzüglich für die Dauer eines Jahres ab dem Datum aufgehoben, an dem das Gesetz zur Umwandlung der vorliegenden Gesetzesverordnung in Kraft tritt. […]“
So können die medienwirksamen Greuel plakativ und unmittelbar sofort an den Pranger gestellt werden und als Ausweis für gewährleistete Sicherheit herhalten. Wobei die Sicherheit im Medienpranger besteht. Große Sensation! Die in ein Gesetz verwandelte Wirklichkeit. Die immer nur bis gestern (wenn überhaupt), aber nicht mehr bis vorgestern denkt. Denken soll und denken darf!
„Lang ist die Liste der Vergehen, für die die Aufhebung des Verfahrens obligatorisch wird: die vom Richterverband verfaßte Tabelle gibt unter anderem an: Personenentführung, Erpressung, Raubüberfall, Vergewaltigung, kriminelle Vereinigung, Steuerbetrug, Korruption, Amtsmißbrauch, illegale Einwanderung, Bereithalten von Kinderpornographie, sexuelle Belästigungen und Mißhandlungen in der Familie, fahrlässige Tötung durch ärztliches Verschulden oder infolge von Verkehrsunfällen, der illegale Handel mit Abfällen […]“ – von der Site der Repubblica.
Er heißt immer noch Berlusconi. L’état c’est moi. Soweit es die öffentliche Sicherheit betrifft, aber nicht nur.
Es steht nun fest, ein anderer Staat wird meinen einen Neffen tatsächlich für vier Monate nach Afghanistan schicken (ab Ende August/Anfang September bis nach Weihnachten). Er wird es herunterspielen. Sich selbst gegenüber. Und sich schicken lassen. Ich hoffe nur, er wird sich dort nicht aufspielen wollen.

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